Warum Fachanwalt?
Nach §§ 2 bis 5 der Fachanwaltsordnung (FAO) dürfen nur Rechtsanwälte den Fachanwaltstitel führen, die in einem Rechtsgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen verfügen, welche über das übliche Maß hinausgehen, was in der Ausbildung und Praxis vermittelt wird.
Die Rechtsanwaltskammer prüft die Nachweise über die praktische Erfahrungen durch Vorlage einer Fallliste und die theoretischen Kenntnisse durch Vorlage von Klausuren und gegebenenfalls zusätzlich ein Fachgespräch.
Der Fachanwalt ist außerdem verpflichtet, sich auf dem betreffenden Rechtsgebiet fortzubilden und dies jährlich nachzuweisen.
Wenn Sie auf einem bestimmten Rechtsgebieten einen Fachanwalt beauftragen, haben Sie eine Gewähr für dessen besondere Kenntnisse und praktische Erfahrung.
Angesichts der aktuellen und stets stärker werdenden Komplexität der diversen Rechtsmaterien ist ein "allrounder" oftmals mit diesen speziellen Fragen überfordert. Auch fehlt es ihm naturgemäß an Erfahrung im praktischen handling eines Falles oder an den vielfach sehr hilfreichen Kontakten.
Über mich
Ich bin seit mehr als 25 Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet Versicherungsrecht sowie dem Transport- und Speditionsrecht tätig.
Meine ersten praktischen Erfahrungen habe ich in einer auf diese Rechtsgebiete spezialisierten Anwaltssozietät in Hamburg gemacht. Seit 1999 bin ich als selbstständiger Rechtsanwalt in Hamburg und , Schleswig-Holstein tätig.
Seit dem Jahre 2009 bin ich Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht und seit dem Jahre 2014 Fachanwalt für Versicherungsrecht.
Meine Schwerpunkte habe ich hier vor allem im Recht der Haftpflichtversicherung, private wie betriebliche, ferner der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Sachversicherung sowie der Transportversicherung und der Verkehrshaftungsversicherung.
Neben der beratenden und gerichtlichen anwaltlichen Tätigkeit bin ich noch als Autor für die Vorschriften zur Transportversicherung im Beck-Online Kommentar (BeckOK) Versicherungsvertragsgesetz (VVG) tätig.
Wo bin ich für Sie da?
Grundsätzlich bin ich als Ihr Rechtsberater stets für Sie da, gleichgültig wo Sie sich befinden.
Sie können dann gern per Telefon, e-Mail, Fax oder per Post Kontakt mit mir aufnehmen.
Wenn von Ihnen eine persönliche Besprechung gewünscht oder diese erforderlich wird, stehe ich Ihnen an unserem Kanzleisitz zur Verfügung.
Wenn Sie Ihren Geschäftssitz in Hamburg oder im Bezirk der Landgerichte Itzehoe, Kiel oder Lübeck haben, komme ich auch gern in Ihr Unternehmen.
Gerichtstermine vor deutschen Gerichten nehme ich selbstverständlich auch außerhalb von Hamburg und Schleswig-Holstein persönlich für Sie wahr.
Oder ich beauftrage in Abstimmung mit Ihnen einen mir persönlich bekannten und qualifizierten lokalen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, der oder die ebenfalls den Titel eines Fachanwalts bzw. einer Fachanwältin im Versicherungsrecht führt.
Sie sehen, Ihnen kann immer geholfen werden!
Terminsvertretung in Untervollmacht
Gern nehme ich für auswärtige Kollegen und Kolleginnen Gerichtstermine in Versicherungsprozessen vor den hiesigen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Hamburg und Schleswig-Holstein wahr.
Die entsprechenden Gerichte finden Sie auf den Unterseiten Gerichte Hamburg und Gerichte Schleswig-Holstein.
Die Honorierung erfolgt dabei nach Vereinbarung.
Übersenden Sie mir hierzu gern Ihre Prozessakte und eine Untervollmacht per e-mail, Fax oder Post. Die Unterrichtung über den Verlauf und das Ergebnis des Verhandlungstermins erfolgt dabei tagleich per e-mail.
Nach Möglichkeit werden auch kurzfristige Termine übernommen.
Sprechen Sie mich gern an!