Fachanwalt für  Versicherungsrecht Frank Geissler
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Versicherungssparten

Für die verschiedensten Bedürfnisse im privaten Bereich, wie in der gewerblichen Tätigkeit existiert die Möglichkeit, Risiken durch den Abschluss einer Versicherung auszuschließen oder zumindest zu minimieren.

Man unterscheidet allgemein zwischen Sachversicherungen, Schadensversicherungen und Haftpflichtversicherungen, wobei es auch Mischformen und diverse Unterabteilungen gibt. 

Von Zeit zu Zeit kommen hier auch neue Formen hinzu, welche oftmals ihren Ursprung im Ausland haben, wie z.B. die Kreditausfallversicherung und die Vertrauensschadenversicherung, letztere u.a. in Form der sog. D & O (directors & officers-) Police.

Auf dem gewerblichen Gebiet sind kombinierte Versicherungen anzutreffen, welche verschiedenste  Risiken und Versicherungstypen zusammenfassen.

Regelmäßig werden hierbei Allgemeine Versicherungsbedingungen vom Versicherer zugrundegelegt, welche auf der Basis der vom Gesamtverband der Versicherer (GdV) aufgelegten Empfehlungen (Musterbedingungen) individuell modifiziert und ergänzt werden.

Es ist dabei äußerst wichtig, dass der Versicherungsnehmer (VN) sehr genau sämtliche Bedingungen liest und prüft, ob diese 100%ig seinen Bedürfnissen entsprechen. 

Dies gilt insbesondere dann, wenn man den Vertrag ohne Hinzuziehung eines Versicherungsmaklers abschließen möchte. 

Die gesetzlich normierten Beratungspflichten des Versicherers bzw. des für diesen handelnden Vertreters ... werden dabei in der Praxis gern abbedungen bzw. führen auch nicht in sämtlichen Fällen unzureichender Beratung zu einem Schadensersatzanspruch bzw. einem Anspruch auf Deckung des VN.